Die Unterstützung
Der Berater füllt jetzt mit Kevin einen Beratungsbogen aus, in dem einige Daten (zur Person, Angaben zur Schullaufbahn und berufliche Kenntnisse) abgefragt werden.
Diese Informationen sind streng vertraulich! Sie werden nur dazu gebraucht, um eventuell notwendige Kontakte mit Ämtern und Institutionen herzustellen, wie z.B. dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit, der Schuldnerberatungsstelle, dem Jugendamt, Wohnungsvereinen, Banken und anderen.
Die Probleme, die in dem Gespräch deutlich geworden sind, werden schriftlich festgehalten und dann werden gemeinsam die nächsten Schritte abgesprochen und notiert. In Kevins Fall geht es vordringlich um
- die Sicherstellung des Lebensunterhaltes. Dies bedeutet,
dass beim Jobcenter die Weitergewährung der
Unterstützung beantragt werden muss. Dazu muss der
Kontakt mit seiner Fallmanagerin und dem
Leistungssachbearbeiter wieder aufgenommen werden. Da
eine Rückkehr in die elterliche Wohnung nicht gewünscht
und zurzeit auch nicht sinnvoll ist, muss eine eigene
Wohnung gesucht werden. Auch dazu muss das Jobcenter
eingeschaltet werden, den das Jobcenter kann in einem
solchen "Fall" die Miete und die Nebenkosten übernehmen,
so wie auch die anteiligen Kosten für die Erstausstattung
mit den notwendigen Möbeln.
- die Suche nach einer passenden Wohnung. Diese darf für
eine Einzelperson nicht zu groß (bis 50 m²) und nicht zu
teuer (bis 259,-- € Kaltmiete) sein. Bei den Hagener
Wohnungsvereinen und privaten Vermietern wird nach
einer passenden Wohnung nachgefragt.
- die meist notwendige Renovierung der anzumietenden
Wohnung und die Möblierung.
- die dann notwendige Ummeldung beim Bürgerbüro, wobei
erschwerend hinzukommt, dass Kevin seinen Ausweis
verloren hat.
- die Beantragung einer neuen Kontokarte, die er ebenfalls
verloren hat. Ohne Kontokarte kann er nur am Schalter
über sein Geld verfügen, aber ohne Ausweis kommt er
auch am Schalter nicht an sein Geld heran.
- die nächsten beruflichen Schritte. Mit der Reha-Abteilung
der Agentur für Arbeit muss abgeklärt werden, ob und
inwieweit Kevin noch Anspruch auf berufliche
Fördermaßnahmen hat. Da er bereits eine solche
Maßnahme abgebrochen hat, geht es darum, ob diese
Maßnahme fortgeführt oder eine andere Maßnahme
begonnen werden kann.
Wenn dies alles in "trockenen Tüchern" ist und Kevin das auch selber will, wird der Berater sich später auch bemühen, die weiteren "Baustellen" in Kevins Lebenslauf zu bearbeiten: unter anderem sind dies der Abbau des "Fluchtverhaltens" bei auftretenden Schwierigkeiten, die Beziehung zu den Eltern, die vielleicht wieder auf eine vernünftige Basis gestellt werden könnte und natürlich auch sein Verhältnis zum Alkohol.
Dies wird jedoch der Berater alleine nicht bewerkstelligen können, dazu gilt es dann, weitere fachlich geschulte Leute "mit ins Boot zu holen".
Um das Besprochene mit und für Kevin tun zu können, lässt sich der Berater von Kevin Vollmachten unterschreiben, damit er z.B. bei Behörden Auskünfte für ihn bekommt und er für ihn tätig werden kann. Gegebenfalls versucht der Berater auch schon, mit den zu beteiligenden Stellen (Jobcenter u.a.) Kontakt aufzunehmen.
Zum Schluss werden die nächsten gemeinsamen Schritte und auf jeden Fall die nächste persönliche/telefonische Begegnung vereinbart und dann ...
... könnte Robins Problem angegangen werden.