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Die Unterstützung

 

 

Der Berater füllt jetzt mit Kevin einen Beratungsbogen aus, in dem einige Daten (zur Person, Angaben zur Schullaufbahn und berufliche Kenntnisse) abgefragt werden.

Diese Informationen sind streng vertraulich! Sie werden nur dazu gebraucht, um eventuell notwendige Kontakte mit Ämtern und Institutionen herzustellen, wie z.B. dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit, der Schuldnerberatungsstelle, dem Jugendamt, Wohnungsvereinen, Banken und anderen.

Die Probleme, die in dem Gespräch deutlich geworden sind, werden schriftlich festgehalten und dann werden gemeinsam die nächsten Schritte abgesprochen und notiert. In Kevins Fall geht es vordringlich um


- die Sicherstellung des Lebensunterhaltes. Dies bedeutet, 

  dass beim Jobcenter die Weitergewährung der

  Unterstützung beantragt werden muss. Dazu muss der

  Kontakt mit seiner Fallmanagerin und dem

  Leistungssachbearbeiter wieder aufgenommen werden. Da

  eine Rückkehr in die elterliche Wohnung nicht gewünscht

  und zurzeit auch nicht sinnvoll ist, muss eine eigene

  Wohnung gesucht werden. Auch dazu muss das Jobcenter

  eingeschaltet werden, den das Jobcenter kann in einem

  solchen "Fall" die Miete und die Nebenkosten übernehmen,

  so wie auch die anteiligen Kosten für die Erstausstattung

  mit den notwendigen Möbeln.


- die Suche nach einer passenden Wohnung. Diese darf für

  eine Einzelperson nicht zu groß (bis 50 m²) und nicht zu

  teuer (bis 259,-- € Kaltmiete) sein. Bei den Hagener

  Wohnungsvereinen und privaten Vermietern wird nach

  einer passenden Wohnung nachgefragt.


- die meist notwendige Renovierung der anzumietenden

  Wohnung und die Möblierung.


- die dann notwendige Ummeldung beim Bürgerbüro, wobei

  erschwerend hinzukommt, dass Kevin seinen Ausweis

  verloren hat.


- die Beantragung einer neuen Kontokarte, die er ebenfalls

  verloren hat. Ohne Kontokarte kann er nur am Schalter

  über sein Geld verfügen, aber ohne Ausweis kommt er

  auch am Schalter nicht an sein Geld heran.


- die nächsten beruflichen Schritte. Mit der Reha-Abteilung 

  der Agentur für Arbeit muss abgeklärt werden, ob und

  inwieweit Kevin noch Anspruch auf berufliche

  Fördermaßnahmen hat. Da er bereits eine solche

  Maßnahme abgebrochen hat, geht es darum, ob diese

  Maßnahme fortgeführt oder eine andere Maßnahme

  begonnen werden kann.


Wenn dies alles in "trockenen Tüchern" ist und Kevin das auch selber will, wird der Berater sich später auch bemühen, die weiteren "Baustellen" in Kevins Lebenslauf zu bearbeiten: unter anderem sind dies der Abbau des "Fluchtverhaltens" bei auftretenden Schwierigkeiten, die Beziehung zu den Eltern, die vielleicht wieder auf eine vernünftige Basis gestellt werden könnte und natürlich auch sein Verhältnis zum Alkohol.

Dies wird jedoch der Berater alleine nicht bewerkstelligen können, dazu gilt es dann, weitere fachlich geschulte Leute "mit ins Boot zu holen".

Um das Besprochene mit und für Kevin tun zu können, lässt sich der Berater von Kevin Vollmachten unterschreiben, damit er z.B. bei Behörden Auskünfte für ihn bekommt und er für ihn tätig werden kann. Gegebenfalls versucht der Berater auch schon, mit den zu beteiligenden Stellen (Jobcenter u.a.) Kontakt aufzunehmen.  

Zum Schluss werden die nächsten gemeinsamen Schritte und auf jeden Fall die nächste persönliche/telefonische Begegnung vereinbart und dann ... 

 


... könnte Robins Problem angegangen werden.

 

 

                                                            Was ist daraus geworden ...